...wir realisieren Ihre   Aussenstände

 

 

...wir erheben keinen Mitgliedsbeitrag

 

 

...wir bearbeiten Ihre Forderung individuell

 

 

...wir titulieren Ihre Forderung kostengünstig

 

 

  ...wir bearbeiten Ihre   laufenden Buchhaltungs-

und Lohnunterlagen

 

 

 

 

Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle in der Finanzbuchhaltung und erstellen lfd. Lohnabrechnungen

 

 

  • Durch unsere langjährige Erfahrung in der Finanzbuchhaltung, übernehmen wir routiniert das Buchen Ihrer gesamten lfd. Geschäftsvorfälle.

 

  

  • Ebenso übernehmen wir nur Teilbereiche aus Ihrer Buchhaltung (z. B. Kreditoren, Debitoren).

 

 

  • Die lfd. Buchhaltungs-/Lohnarbeiten können wahlweise entweder über Ihr oder unser Buchhaltungssystem abgewickelt werden.

       

 

 

 

 

 

 

 (Die angebotene Dienstleistung im Bereich der Buchhaltung beschränkt sich ausschließlich auf rein mechanische   Arbeitsgänge, gem. § 6 Nr. 3 StBerG und auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich Kontieren, der laufenden Lohnabrechnungen, gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Es findet keine Steuerberatung statt.)

 

 

Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternhemen e.V., Berlin