...wir realisieren Ihre Aussenstände
...wir erheben keinen Mitgliedsbeitrag
...wir bearbeiten Ihre Forderung individuell
...wir titulieren Ihre Forderung kostengünstig
...wir bearbeiten Ihre laufenden Buchhaltungs- und Lohnunterlagen
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Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle in der Finanzbuchhaltung und erstellen lfd. Lohnabrechnungen
(Die angebotene Dienstleistung im Bereich der Buchhaltung beschränkt sich ausschließlich auf rein mechanische Arbeitsgänge, gem. § 6 Nr. 3 StBerG und auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich Kontieren, der laufenden Lohnabrechnungen, gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Es findet keine Steuerberatung statt.)
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